Maximalgeschwindigkeit, Bremsweg und das Personenschutzsystem

Die Anforderungen für den Betrieb

eines Schmalganglagers mit Personenschutzsystem

In einem kürzlich geführten Kunden-Fachgespräch wurde die Frage aufgeworfen, wie man beim Einsatz einem mobilen Personenschutzsystem (PSS) bei Schmalgangstaplern eine verlässliche Maximalgeschwindigkeit zusagen kann. Das ELOKON Produktmanagement hat folgenden Lösungsansatz:

Der Bremsweg eines Staplers verhält sich wie bei einem PKW: je schneller man fährt, desto wesentlich länger ist der Bremsweg. Außerdem sind noch weitere Faktoren wie z.B. die Reibung zwischen Hallenboden und Antriebsrad oder auch das Gewicht des Staplers zu berücksichtigen.

Es gibt eine konstante Größe für die mögliche Maximalgeschwindigkeit: das „sichere Schutzfeld“ des zum Einsatz kommenden Laserscanners. Dieses beträgt maximal 7 m und ist bei allen Anbietern von Personenschutzsystemen grundsätzlich gleich.

Das Schutzfeld wird von weiteren wichtigen Indikatoren beeinflusst. Hierbei müssen z. B. neben der Reaktionszeit des Scanners weiteren Parameter berücksichtigt werden. Diese können je nach Fahrzeughersteller und Gerätetyp unterschiedlich ausfallen:


Die Einfluss-Indikatoren

Bremsweg

Der Bremsweg mit Last oder ohne Last (darin fließt auch die Reibung zwischen Hallenboden und Antriebsrad mit ein).

Reaktionsweg des Staplers

Die natürlich bedingte Reaktionsweg des Staplers.

Messtoleranz des Scanners

Die Messtoleranz des Scanners (Vorgaben der Herstellers, Minimum liegt üblich bei 0,2 Meter).

Vorbaulänge

Die Vorbaulänge der Lastaufnahmeseite bzw. Antriebseite über die Einbauposition des Scanners hinaus.


Der Bremsweg ist ausschlaggebend
für die Bemessung der Maximalgeschwindikeit

Hauptfaktor ist jedoch der reine Bremsweg. Nach der Montage der PSS misst die ELOKON GmbH mit jedem Flurförderzeug (auch bei baugleichen Fahrzeugen) die Maximalgeschwindigkeit und den resultierenden Bremsweg ein. Daraus und aus weiteren Abmessungen des Staplers wird die exakte Schutzfeldlänge berechnet. Wird die maximale Schutzfeldlänge von 7 m überschritten, muss durch den Staplerservice die Maximalgeschwindigkeit entsprechend herabgesetzt werden, da die DIN Norm 15185-2:2013-07 für die mobile PSS besagt, dass ein Flurförderzeug (Gabelstapler) aus Maximalgeschwindigkeit heraus sicher vor dem Prüfkörper zum Stehen kommen muss.


Die Vorschriften nach DIN Norm

Für diese Absicherung darf nur das Schutzfeld benutzt werden, da nur dies der Anforderung an eine berührungslos wirkende Schutzeinrichtung (Laserscanner) Typ2 nach DIN EN 61496 Teil 1 entspricht. Außerdem muss der Laserscanner einen Prüfkörper mit 70 mm Durchmesser und einer Reimmission von 1,8% erkennen (DIN Norm 15185-2:2013-07). Beim Warnfeld, das der Laserscanner ebenfalls zur Verfügung stellt und welches über eine größere Detektionsreichweite verfügt, ist dies in beiden Fällen nicht gegeben. Daher darf das Warnfeld nicht für den Personenschutz genutzt werden.

Der Lösungsansatz und Empfehlungen

Zusammenfassend kann man festhalten, das eine verbindliche Aussage über eine allgemein gültige Maximalgeschwindigkeit nicht ohne individuelle Betrachtung und Ausmessung getroffen werden kann.


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